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Nowitschok-Nervenkampfstoffe und das CWÜ: Neuer UNIDIR-Bericht von CBWNet-Mitglied Alexander Kelle

In einem neuen Bericht beschreibt Dr. Alexander Kelle, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Berliner Büro am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) der Universität Hamburg, den Prozess, der bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) nach dem Attentatsversuch im britischen Salisbury mit einem Nowitschok-Nervenkampfstoff stattfand.

Ende 2019 führte dieser Prozess zur ersten Änderung des Chemikalienanhangs des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ). In dem Bemühen, so Probleme bei der Einhaltung der Vertragsvorschriften zu lösen, nahm die OVCW Vertragsstaatenkonferenz den Nervenkampfstoff Nowitschok in den Chemikalienanhang des CWÜ auf. Dies war ein wichtiger Ausdruck der Zusammenarbeit im Kontext der CWÜ-Umsetzung, der weitgehend von Bedenken hinsichtlich der Vertragseinhaltung und von Anschuldigungen von Vertragsverletzungen geprägt ist.

Nach einer Darstellung der naturwissenschaftlichen Aspekte der Ergänzung des CWÜ-Chemikalienanhangs analysiert der Bericht, ob die Änderung des Anhangs geeignet ist, diese besondere Herausforderung für die Norm gegen den Einsatz chemischer Waffen zu bewältigen, und kommt dabei zu zwei wesentliche Schlussfolgerungen: Erstens kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die Regeln und Verfahren des CWÜ für Änderungen des Chemikalienanhangs funktionieren und von der OVCW erfolgreich umgesetzt wurden. Zweitens argumentiert der Report, dass Änderungen des Anhangs zwar nützlich sind, aber nicht ausreichen, um das allgemeine Zweckkriterium des Übereinkommens umzusetzen.

Daher empfiehlt der Autor, dass die Vertragsstaaten des CWÜ eine erneute Bestätigung und Stärkung des General Purpose-Kriteriums während der CWÜ-Überprüfungskonferenz 2023 in Betracht ziehen sollten.

Der Bericht wurde beim Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) veröffentlicht. Klicken Sie hier, um den vollständigen Bericht zu lesen.

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