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25 Jahre Chemiewaffen­übereinkommen – Außenministerin Baerbock und OVCW General­direktor Arias würdigen einen der erfolgreichsten Abrüstungs­verträge

Einer der erfolgreichsten Abrüstungsverträge
Das am 29. April 1997 in Kraft getretenen Chemiewaffenübereinkommen ist einer der erfolgreichsten Abrüstungsverträge; es ächtet eine gesamte Waffenkategorie und überwacht das Verbot mit einem umfassenden Verifikationssystem. Mit Erfolg: seit Inkrafttreten des Vertrages sind 99% der deklarierten Bestände vernichtet worden.

Dennoch ist das Übereinkommen heute aktueller denn je: die Einsätze von Chemiewaffen in Syrien und die Verwendung von Chemiewaffen in den Fällen Nawalny und Skripal zeigen die Gefahr einer Wiederkehr von dieser Waffen. Ebenso verdeutlichen die russische Desinformationskampagne, wonach die Ukraine den Einsatz chemischer Substanzen plane, und die resultierende Gefahr von „False-flag“ Operationen durch Russland, vor denen zuletzt auch NATO-Generalsekretär Stoltenberg warnte, die aktuellen internationalen Herausforderungen im Bereich der chemischen Waffen.

Bei ihrem Treffen (29.04.) haben sich Außenministerin Baerbock und OVCW-Generaldirektor Arias ausgetauscht, wie man diesen Herausforderungen entgegentreten kann. Dabei betonte Außenministerin Baerbock die außerordentliche Bedeutung des Chemiewaffenübereinkommens und würdigte die Arbeit der OVCW als Teil der regelbasierten Ordnung, u.a. bei der Vernichtung von Chemiewaffen, der Unterstützung beim Schutz gegen chemische Gefahren und der Ermittlung von Fällen des Chemiewaffen-Einsatzes. Sie verwies auch auf die Hilfe zum Schutz gegen mögliche Einsätze von C-Waffen, welche Deutschland der Ukraine aktuell leistet.

(Quelle: Auswaertiges Amt)

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